Umgang mit Fehlzeiten

Vereinbarung und Grundsätze zum Umgang mit Fehlzeiten

Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet, regelmäßig am Unterricht teilzunehmen und die geforderten Leistungsnachweise zu erbringen. Aufgabe der Schule ist es, Kindern und Jugendlichen Bildungs-, Berufs- und Lebensperspektiven zu eröffnen.

Sollte Ihr Kind jedoch erkrankt sein, melden Sie es bitte noch vor Unterrichtsbeginn telefonisch oder per Mail vom Unterricht ab. Ab 3 Tagen Fehlzeit sollte ein Attest vorgelegt werden. Fehlzeiten sind grundsätzlich schriftlich zu entschuldigen. (auch im Schülerkalender möglich)

Im Falle eines längerfristigen, unentschuldigten Fehlens informiert die Klassenlehrerin/der Klassenlehrer die Schulleitung.

(§ 58 NSchG)

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